Allgemeine
Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
Alle Geschäftsbeziehungen, die zwischen der Firma Dienstleistungen Leder – im nachfolgenden Anbieter genannt – und deren Kunden entstehen, werden ausschließlich aufgrund nachfolgender Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung geführt.

Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Abweichende, entgegenstehende und ergänzende AGB werden nur Vertragsbestandteil, soweit der Anbieter ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch für den Fall, in dem der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die vertragliche Leistung vorbehaltlos erbringt. In jedem Fall erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB an, wenn er seine vertragliche Leistung erbringt.

§ 2 Vertragsschluss
Mit Erteilung eines Auftrages gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt gültigen Fassung als anerkannt.

Ändert der Auftraggeber nach Auftragserteilung Maße, Montage- oder Tätigkeitsablauf, wird der dadurch entstandene Mehraufwand gesondert berechnet. Dies gilt auch für durchgeführte Zusatztätigkeiten, die nicht vom Auftrag umfasst sind oder von der Leistungsbeschreibung abweichen. Der Kunde kann ein Nachtragsangebot anfordern oder der Anbieter ein solches abgeben. Soweit dies nicht erfolgt werden diese Leistungen nach Material, Aufmaß und Zeit berechnet.

Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 3 Lieferzeiten
Die vom Anbieter angegebenen Lieferzeiten sind nur annähernd und unverbindlich. Bei höherer Gewalt und Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren, ist der Anbieter berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Verzögerung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag, soweit er noch nicht erfüllt ist zurück zu treten. Hierzu gehören auch solche Umstände, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind, wie die Änderung oder das Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung etc.). Ansprüche wegen Verzug oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

Gleiches gilt, wenn der Anbieter– soweit die erforderlichen Waren nicht lagervorrätig sind – durch den jeweiligen Zulieferer nicht rechtzeitig und korrekt beliefert wird. Dieser Vorbehalt gilt nur, soweit der Anbieter die Lieferverzögerung nicht zu vertreten hat, insbesondere rechtzeitig ein so genanntes kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat.

 § 4 Zahlungen
Die Rechnungen sind, soweit in der Auftragsbestätigung nichts abweichendes vereinbart ist, ab Rechnungsdatum und nach erfolgter Montage innerhalb von sieben (7) Werktagen fällig.

Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, ohne weitere Mahnungen Verzugszinsen in Höhe von zur Zeit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Ist der Kunde Unternehmer gilt ein Verzugszins in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

Der Anbieter ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Angemessen ist ein Vorschuss, der die voraussichtlich anfallenden Materialkosten deckt

Werden Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, ist der Anbieter berechtigt, ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, falls nicht geleistet wird, nach Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurück zu treten.

Anzahlungen werden zur Verrechnung entgegen genommen. Sie haben keinen Einfluss auf die Fälligkeit oder die Höhe des Endpreises.

Mit Gegenansprüchen darf nur aufgerechnet werden, soweit diese vom Anbieter schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Das Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers gem. § 641 Abs. 3 BGB wird hiervon nicht berührt.

§ 5 Kosten für nicht durchgeführter Aufträge
Für den Fall, dass keine Gewährleistung vorliegt, werden der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn der Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat oder den Auftrag während der Durchführung zurück gezogen hat.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
Der Anbieter behält sich bis zur vollständigen Zahlung das Eigentum an allen gelieferten Gegenständen vor. Die vom Anbieter an oder in Gebäude angebrachten Gegenstände und Materialien gelten bis zur vollständigen Zahlung als nur „vorübergehend mit dem Gebäude verbunden“.

Im Falle des andauernden Zahlungsverzugs oder Nichtzahlung des Rechnungsbetrages ist der Anbieter berechtigt, diese auf Kosten des Auftraggebers wieder zu entfernen und unter Anrechnung auf den Werklohn bestmöglich zu verwerten. Der Kunde hat dem Anbieter Gelegenheit zu geben, den Ausbau vorzunehmen.

Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung Eigentumsvorbehaltener Ware ist untersagt. Von Pfändungen Dritter und sonstiger die Interessen des Anbieter berührenden Ereignissen ist dem Anbieter unverzüglich Mitteilung zu machen.

 § 7 Mängel
Der Kunde hat dem Anbieter offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Montage schriftlich anzuzeigen. Ist der Kunde Unternehmer gilt eine Frist von einem Werktag, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.

Ein Mangel liegt nicht vor bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Fehlern in Folge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.

Vorhandene Mängel werden vom Anbieter nach seiner Wahl durch Ausbesserung oder Lieferung von Ersatzteilen behoben. Hierfür hat der Kunde die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls wird der Anbieter von der Mängelhaftung befreit. Alle Mängelansprüche sind verwirkt, wenn der Kunde ohne Zustimmung des Anbieters Ausbesserungsarbeiten selbst vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt.

§ 8 Montage
Bei Schäden an Bauteilen, die einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sind, wie z. B. Schaufensterscheiben, Fensterbänke etc. ist der Anbieter nicht schadensersatzpflichtig. Für die Entfernung, Abdeckung oder Schutzvorrichtung hat der Kunde zu sorgen. Unvorhergesehene Schwierigkeiten bei der Montage werden extra berechnet. Für hierdurch eventuell entstehende Schäden und deren Folgen kommt der Anbieter nicht auf.

§ 9 Haftung
Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung des Werkunternehmers auf den vorhersehbaren typischen Schaden bis maximal zum doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit.

Der Anbieter haftet nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben hiervon unberührt.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht, sofern der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbstständige Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat.
Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt des Schadensersatzanspruches statt der Leistung bleiben unberührt.

Schäden am Eigentum des Anbieters, die durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch den Kunden, seinen Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter entstehen, sind in vollem Umfang zu vertreten.

§ 10 Gerichtsstand
Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öfentlich-rechtlichem Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten der Sitz des Anbieters vereinbart.

§ 11 Schlussbestimmungen
Sollte eine oder mehrere Reglungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Regelungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

Die Geltung des UN- Kaufrechts wird ausgeschlossen.

Der Anbieter ist berechtigt, Daten von juristischen und natürlichen Personen zu speichern und zum Zwecke der internen Organisation zu verwenden.

 

Stand der AGB: 11/2020

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